Normen und gesetzliche Grundlagen
Sicherheitsschuhe gehören zu einer persönlichen Schutzausrichtung, deren Herstellungen durch die europäische Richtlinie 89/686/EWG geregelt werden. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz durchzuführen und zu beurteilen, ob unter anderem ein spezieller Fußschutz notwendig ist und die jeweiligen Anforderungen dazu festzulegen. Geregelt wird dies durch das Arbeitsschutzgesetz und die Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ zur Unfallverhütung von der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fußschutz wird darin in der BG-Regel 191 konkretisiert und die unterschiedlichen Gefahren definiert. So werden Sicherheitsschuhe in der Notwendigkeit, Art und Ausführung von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben.
Arbeitnehmer sind häufig verpflichtet, einen Fußschutz zu tragen
Sicherheitsschuhe müssen generell mit einer Zehenschutzkappe ausgestattet sein, die einer Stoßenergie von 200 Joule sowie einem Druck von 15 Kilonewton standhalten. Die Grundanforderungen und Zusatzeigenschaften, die Sicherheitsschuhe erfüllen müssen werden in der DIN EN ISO 20345 festgelegt. Diese löst die alte Norm DIN EN 345 ab.