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Passende Sicherheitsschuhe vom Arbeitgeber stellen lassen

Sicherheitsschuhe sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen für die jeweilige auszuübende berufliche Tätigkeit von dem Arbeitgeber bereitgestellt werden. Häufig bieten Arbeitgeber einen Katalog an, aus denen Arbeitnehmer sich die geeigneten Arbeitsschuhe auswählen können. Grundsätzlich müssen die Sicherheitsschuhe sowohl den Arbeitsbedingungen und den betreffenden Sicherheitsanforderungen entsprechen als auch auf die Füße, den Tragekomfort und den gesundheitlichen Bedingungen des Arbeitnehmers angepasst sein. Denn schließlich ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten und die Sicherheitsschuhe zu tragen. Dazu müssen die Schuhe passen, richtig sitzen und einen gewissen Tragekomfort haben. Andernfalls wirkt sich dies, auf die Ausübung der Tätigkeit und die Sicherheit aus.

Durchsetzung individueller Wünsche oftmals schwierig

Oftmals kommt es jedoch vor, dass die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Sicherheitsschuhe nicht den persönlichen Wünschen, den individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechen oder persönlich nicht für ausreichend empfunden werden. Sich selbst für die berufliche Tätigkeit eigene hochwertige Arbeitsschuhe auszusuchen und dabei den Kaufpreis von dem Unternehmen tragen zu lassen, führt nicht selten zu anstrengenden Debatten mit dem Arbeitgeber, da dieser nicht unbedingt mehr Kosten ausgeben möchte oder kann, als erforderlich. Viele Unternehmen stellen den Arbeitnehmern einen bestimmten Kostenbeitrag zur Verfügung, für den die notwendigen Sicherheitsschuhe angeschafft werden können, und lassen ihre Arbeitnehmer die Arbeitsschuhe selbst auswählen.

Das persönliche Gespräch suchen, und hartnäckig bleiben

Für qualitativ hochwertige und komfortable Sicherheitsschuhe müssen Arbeitnehmer jedoch häufig die Differenz zwischen dem Kostenbeitrag des Arbeitgebers und dem Kaufpreis des ausgewählten Schuhwerks selbst tragen. In der Praxis hängt es von dem betreffenden Unternehmen ab, inwieweit es bereit ist, für die Sicherheitsschuhe der Arbeitnehmer mehr Geld auszugeben, als es für ein der Sicherheit und des Tragekomforts entsprechendes, geeignetes und passendes Schuhwerk notwendig ist. Im Einzelfall klärt dieses Problem auch häufig der Tarifvertrag, der Arbeitsvertrag oder auch die Betriebsvereinbarung.